AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Der Firma PORT Real Estate

 

 

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

 

Sämtliche Angaben beruhen auf den Angaben des Eigentümers / -Vermieters, die wir in dessen Namen an Sie weiterleiten.

 

Die Firma PORT Real Estate wird nur auf der Grundlage Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Im Falle einer Objektanfrage werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil akzeptiert. Diese gelten gleichermaßen, wenn anlässlich einer Anfrage weitere, nicht ausdrücklich nachgefragte Objekte; gleich oder später; mit benannt werden, auch für diese Objekte. Abänderungswünsche und Nebenabreden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma PORT Real Estate.

 

Für weitere Angebote gelten die gleichen Geschäftsbedingungen.

 

Eine Objektanfrage bedeutet, dass durch das Angebot eines Objektes durch die Fa. PORT Real Estate, in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form mit dem Angebotsnehmer ein Maklervertrag unter Einbeziehung der AGB geschlossen wird. Dieser kann durch den Anbieter auch ohne ausdrückliche Bestätigung angenommen werden, insbesondere genügt die bloße Übermittlung von Informationen, Objektdaten etc.

 

Falls Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt ist, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle binnen einer Woche nach Erhalt des Angebotes, schriftlich mitzuteilen. Damit ist der Maklervertrag nichtig. Die Beweislast obliegt hierfür dem Kunden. Erfolgt die Mitteilung der Vorkenntnis nicht fristgerecht, so bleibt die behauptete Vorkenntnis unbeachtet und die Courtage ist auch dann zu zahlen. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unsere Provision nicht.

 

Das Angebot ist für Sie (Auftraggeber) bestimmt und daher vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an einen Dritten, der den Hauptvertrag schließt, haften Sie neben weiteren möglichen Schadensersatzansprüchen in Höhe der entgangenen Maklerprovision.

 

Ist das Objekt bereits bekannt oder nachgewiesen, so sind Sie als Auftraggeber verpflichtet der Fa. PORT Real Estate (beauftragter Makler) unverzüglich hierauf schriftlich hinzuweisen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Informationen und in jedem Fall vor dem ersten Besichtigungstermin. Teilt der Auftraggeber seine Vorkenntnis nicht oder rechtzeitig mit, haftet er für den daraus entstehenden Schaden des Maklers.

 

Wir haben die Maklerprovision (Courtage) stets bei Nachweistätigkeit verdient, wenn es als Folge des Nachweises zum Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages kommt.

 

Die Maklerprovision (Courtage) ist auch dann zu zahlen, wenn ein zur Miete angebotenes Objekt gekauft, oder ein zum Kauf angebotenes Objekt gemietet oder gepachtet wird.

 

Angaben zur Miete betreffen nur den Mietzins und nicht Nebenkosten und Kaution, die zusätzlich zu entrichten sind.

 

Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder z.B. mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird. Mit dem Zustandekommen des notariellen Vertragsabschlusses haben wir uns die jeweils angegebene Provision verdient. Sie ist am Tage des Vertragsabschlusses fällig.

 

Bei Verhandlungen mit dem Eigentümer oder bei Besichtigung des Objektes ist auf das Angebot unsrer Firma Bezug zu nehmen.

 

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erhalten wir unsere Maklerprovision (Courtage) wie folgt:

 

3, 57 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % bei dem Erwerb von Grundstücken, Häusern und Wohnungen.

 

3, 00 % der 10 Jahresmiete zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % bei gewerblicher Vermietung (Pachtobjekt)

 

3, 57 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19% bei dem Erwerb von Gewerblichen Objekten.

 

Wir werden häufig für Verkäufer und Käufer gleichzeitig als Makler tätig. In solchen Fällen bewahren wir absolute Neutralität im Interesse beider Auftraggeber. Die jeweilige Provisionsvereinbarung wird durch die anderweitige Tätigkeit nicht berührt.

 

Der Firma PORT Real Estate ist es gestattet, auch für den anderen Vertragsteil (-part) provisionspflichtig tätig zu werden.

 

Die Maklerprovision (Courtage) ist bei Vertragsabschluss fällig. Erfolgt die Provisionszahlung (Courtage) nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Fälligkeit, so ist diese ab dem Fälligkeitszeitpunkt mit 4,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen.

 

Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages (notarieller Kaufvertrag, oder Mietvertrag) verdient und innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt auch bei Abschluss eines Hauptvertrages mit abweichendem Inhalt, falls die wirtschaftliche Identität des Vertrages gewahrt bleibt.

 

Das Zustandekommen eines Hauptvertrages (notarieller Kaufvertrag, oder Mietvertrag) ist der Firma PORT Real Estate unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

Der volle Gebührenanspruch besteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns. Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.

 

Sämtliche von uns überlassenen Angebote und Mitteilungen sind freibleibend und ausschließlich für den Empfänger bestimmt und sind entsprechend vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe von Informationen und/oder Unterlagen an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung gestattet. Werden Informationen aus dem Exposé an Familienmitglieder oder im Haushalt des Nachfragenden lebende Dritte oder an natürliche oder juristische Personen, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen Verträgen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen, weitergegeben und tätigen diese letztlich das nachgewiesene Geschäft, gelten auch diese Interessenten als unsere Vertragspartner und Schuldner der Provision. Eine unbefugte Weitergabe verpflichtet zu vollem Schadensersatz bis zur Höhe der ortsüblichen Maklergebühr. Bei direkter Kontaktaufnahme mit Interessenten bzw. Verkäufern verpflichten Sie sich, uns das Verhandlungsergebnis mitzuteilen. Werden mit von uns nachgewiesenen Vertragspartnern Verträge abgeschlossen, Vereinbarungen und Nebenabreden getroffen, deren Inhalt für die Fälligkeit unserer Provision relevant ist, erhalten wir von Ihnen zeitnah eine Informationskopie bzw. Nachricht.

 

Bis auf Widerruf dürfen andere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen (angebotenen) Objekte gelten die gleichen Bedingungen.

 

Alle Angaben und Beschreibungen basieren auf die uns erteilten Informationen und Unterlagen. Trotz sorgfältiger Prüfung durch uns können wir für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernehmen. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleibt stets vorbehalten.

 

Den Darlehnsvertrag schließt der Kunde direkt mit dem jeweiligen Kooperationspartner ab. Das Zustandekommen eines Darlehnsvertrages kann von uns nicht garantiert werden. Die PORT Real Estate ist keine Bank und agiert ausschließlich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Kooperationspartner.

 

Der Kunde hat die Pflicht, in der Finanzierungsanfrage vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die Fa. PORT Real  Estate haftet nicht für Auskünfte aufgrund falscher oder unvollständiger oder irreführender Angaben des Kunden berechtigt, die Finanzierungsanfrage nicht zu bearbeiten und gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.

 

Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme von Vorsatz und grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Wir haften nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartner.

 

Die Fa. PORT Real Estate verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen und fristgerecht zu bearbeiten.


Abweichungen und/oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.

Sollte eine oder mehrere Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam oder nichtig sein, bleiben die übrigen Regelungen bestehen. Die ungültige Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die der ungültigen Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt.


"Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen."


 

Gerichtstand und Erfüllungsort ist München

 

Stand im Januar 2018

 

 

Haftungsausschluss

 

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Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

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Stand, im Januar 2018