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Zu unserem Team gehört ein BDSF-geprüfter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
bedeutet die Verkehrswertermittlung von Grundstücken, Häusern, Eigentumswohnungen und grundstücksgleichen Rechten, wie z.B. Erbbaurechten.
Diese Leistungen können gegen Honorierung in Anspruch genommen werden:
Verkehrswertermittlung von Grundstücken O Bewertung von Alten- und Pflegeheimen O Mietwertgutachten O Kaufpreisfindung O| Beleihungswertgutachten
Was kostet ein Bodengutachten?
Das Bodengutachten gibt also ein großes Maß an Sicherheit für künftige Bauherren mit auf den Weg. Allerdings ist es natürlich nicht umsonst zu haben. Die durchschnittlichen Kosten belaufen sich auf 1.000 Euro, jedoch eine gut investierte Summe, bedenkt man, welche Schäden am Bau sich dadurch weitestgehend ausschließen lassen.
Altlasten können teuer werden
Gerade bei Grundstücken mit Schadstoffbelastung kann der Verzicht auf das Bodengutachten teuer werden. Denn hier haftet der Besitzer des Grundstücks. Geregelt wird dies im Bundesbodenschutzgesetz, das vom 17. März 1998 stammt und ein Jahr später in Kraft trat. Der Besitzer eines Grundstücks ist demnach verpflichtet, alle Verunreinigungen auf eigene Kosten zu beheben. Das Gesetzt sieht nicht vor, dass zunächst nach dem Verursacher der Bodenbelastung gesucht werden muss.
Wer das Bodengutachten vor dem Grundstückskauf in Auftrag gibt und feststellt, dass das Grundstück mit Schadstoffen verseucht ist, sollte auf den Kauf deshalb besser verzichten. Im Fall der Fälle kann nämlich der Käufer haftbar gemacht werden. Gezahlt werden muss bis zu der Grenze, die das Grundstück nach erfolgreicher Sanierung noch wert ist.
Weitere Kosten entstehen durch:
Zeitverzögerungen, weil der Bau erst später beginnen kann, denn
Baugenehmigungen werden erst nach vollständig durchgeführter Sanierung erteilt.
Diese Sanierungsmaßnahmen sind aber nicht nur kostenintensiv, sondern meist auch sehr zeitaufwändig, so dass selbst eine Finanzierung mit reichlich eingeplantem Puffer hier an ihre Grenzen stoßen kann.
Sinnvoll kann es aufgrund der gesetzlichen Regelungen auch sein, bereits im Kaufvertrag einen entsprechenden Passus einzuarbeiten. Unabhängig davon, ob Schadstoffbelastungen bereits bekannt sind, nur vermutet werden oder noch völlig unbekannt sind. Hierfür werden verschiedene Möglichkeiten geboten:
Kostenfreistellung des Käufers durch den Verkäufer (Verkäufer kommt für Sanierungskosten auf)
Kostenteilung (Käufer und Verkäufer teilen sich die Sanierungskosten)
Kaufpreisminderung (Kaufpreis kann nachträglich gemindert werden, wenn Altlasten festgestellt werden – hier auch an die Grunderwerbsteuer denken).
Außerdem sollte in einem solchen Fall die Verjährungsfrist berücksichtigt werden. Sie darf keinesfalls zu kurz bemessen sein. Haftungsausschlüsse des Verkäufers sind mit Vorsicht zu genießen, da dieser im Laufe der Zeit auch insolvent werden kann. In einem solchen Fall ist dagegen der Verzicht auf das Grundstück die bessere Alternative.
Alles in allem lohnt sich also die Investition in ein Bodengutachten allemal, da dieses vor unliebsamen, teils existenzgefährdenden finanziellen Überraschungen schützen kann. Zudem sollten im Kaufvertrag entsprechende Regelungen für den Fall der Fälle getroffen werden.
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